Sie können dieses Anliegen maximal 7 Mal auswählen.


Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Die Herstellung der eID-Karte für Unionsbürger dauert ab Beantragung ca. 3 bis 4 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass die Dienstleistungen für jede Person extra gebucht werden müssen (z.B. 2x, 3x)
Die Beantragung ist freiwillig. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweis- bzw. Reisedokument.
Wer kann eine eID Karte erhalten?
Ab dem 01. Januar 2021 können eID-Karten nur Personen ab 16 Jahren erhalten, die entweder Unionsbürger sind (also Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union) oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.
Staatsangehörige aus folgenden Staaten können eine eID-Karte beantragen:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Norwegen, Island, Liechtenstein
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat